Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enpeak GmbH

    0. Vorbemerkungen

    Die Enpeak GmbH, Bergmannstraße 32, D-44809 Bochum (nachfolgend kurz „Auftragnehmer“), bietet ihren Bestellern einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.


    1. Allgemeines

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.


    2. Vertragsschluss

    2.1. Basierend auf den Angaben des Bestellers im Angebotsrechner des Auftragnehmers (zugänglich u.a. auf www.enpeak.de) wird dem Besteller ein unverbindliches Angebot (im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erstellt und übermittelt.


    2.2. Angebote und Kostenanschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


    2.3. Ein Vertrag über die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend kurz „Auftragserteilung“). Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.


    3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

    Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Enpeak GmbH, Bergmannstraße 32, D-44809 Bochum (E-Mail: widerruf@enpeak.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gegebenenfalls beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


    Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


    4. Durchführbarkeit

    4.1. Der Besteller sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Besteller ist in diesem Fall analog Ziffer 15.2 dieser Bedingungen dem Auftragnehmer schadensersatz verpflichtet.


    4.2. Der Besteller sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die vorgesehene Leistung aus öffentlich-rechtlicher Sicht (z.B. Stellungnahme des zuständigen Schornsteinfegers) und aus tatsächlichen Umständen (z.B. Genehmigung des Gasnetzbetreibers) möglich ist und die örtlichen Gegebenheiten einen Einbau der vertragsgegenständlichen Anlage zulassen. Sollten Bedenken bestehen, sind diese vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Wird der Vertrag aus diesen Gründen nicht durchführbar, gilt die Schadensersatzverpflichtung analog Ziffer 15.2. dieser Bedingungen.


    5. Auslegung des Vertrages

    Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig. Der Leistungsbereich des Auftragnehmers endet an der Übergabestelle, als Übergabestelle wird der regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler vereinbart. Außerhalb des Leistungsbereichs des Auftragnehmers liegt das Bestandssystem ab der Übergabestelle. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mängel, die im Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich.


    6. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme

    6.1. Lieferung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen


    6.1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den bestellten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern und zu montieren. Enpeak ist berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren


    6.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.


    6.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.


    6.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme


    6.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus dem Rechtskreis des Bestellers zur Abnahme namens und in Vollmacht des Bestellers befugt ist.


    6.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Besteller über.


    6.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Besteller bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.


    7. Pflichten des Bestellers

    7.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Besteller den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.


    7.2. Sofern der Besteller Unternehmer ist, hat er nach der Lieferung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen diese unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.


    8. Eigentumsvorbehalt

    8.1. Die von dem Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.


    8.2. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu verpfänden oder sicherungshalber an Dritte zu übereignen.


    8.3. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände der Lieferungen und Leistungen, z.B. Pfändungen, unverzüglich zu unterrichten und den Dritten über die Rechtslage zu informieren.


    9. Mängelansprüche und -rechte des Bestellers

    9.1. Der Auftragnehmer haftet für Mängel der Ware nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Ansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Abnahme. Ist der Besteller Unternehmer, verjähren Ansprüche aufgrund von Mängeln in einem Jahr ab Abnahme.


    9.2. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel an der gelieferten Ware nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.


    10. Haftung

    10.1. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


    10.2. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen und deren Eintritt für den Vertrag typisch und vorhersehbar ist. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


    11. Datenschutz

    11.1. Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bestellers nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.


    11.2. Der Besteller hat das Recht, jederzeit Auskunft über die beim Auftragnehmer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu fordern.


    12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    12.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Bochum, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


    13. Schlussbestimmungen

    13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.


    13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


    14. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


    15. Schlusswort

    15.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Vertragsabschluss in Kraft und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien.


    15.2. Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag nach § 9.5 dieses Vertrags, ist der Besteller verpflichtet, eine pauschale Abgeltung zu zahlen. Vor der ersten Anfahrt zur Baustelle beträgt diese 15 % der vereinbarten Vergütung. Ab dem ersten Tag auf der Baustelle erhöht sich die pauschale Abgeltung auf 50 %, und ab dem zweiten Tag auf der Baustelle auf 80 % der vereinbarten Vergütung. Dem Besteller steht der Nachweis offen, dass tatsächlich geringere Leistungen erbracht oder Aufwendungen entstanden sind. Die Geltendmachung w